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Ausfuhr mit Mehrwertsteuererstattung – alles wieder wie gewohnt

Es war nur eine Episode. Gut einen Monat gab es keinen Ausfuhrstempel am Zoll für Waren die über einen Onlineshop gekauft wurden. Doch seit rund einer Woche, ist alles wieder wie zuvor.

Nach unserem ersten Beitrag hierzu, habe ich mittlerweile nochmal mit dem Zoll gesprochen. Bei einigen Punkten war ich bis dahin noch unsicher, jetzt ist alles klar, vom Zoll gab es Fakten.
Alle Änderungen der Regelung vom September sind zurück genommen und seit dem 14. Oktober 2015 gilt wieder der vorherige Stand.
Dieser Stand besagt: im persönlichen Reiseverkehr sind Ausfuhrstempel möglich.

Onlinekauf mit Rechnung

Passt. Großes Paket in schickem Auto. Onlineshop und Mwst bei der deutschen Lieferadresse miradlo Versanddepot, KonstanzBei Onlinekäufen mit einer Rechnung auf der bereits alle Angaben zur Person enthalten sind, genügt diese um sich die Ausfuhr bescheinigen zu lassen. Der Zoll benötigt eine Rechnungsadresse in der Schweiz auf der Rechnung und es muss nachvollziehbar sein, dass es um Privatkäufe geht.

Ist das geklärt, so bestätigt der Zoll die Ausfuhr direkt auf der Rechnung. Mit der Rechnung der bestätigten Ausfuhr, bieten viele Onlinehändler die Mehrwertsteuerrückerstattung an. Weiterhin gilt auch, dass kein Händler verpflichtet ist, die Mwst zu erstatten. Deshalb möglichst schon vorm Kauf mit dem Händler klären, ob eine Erstattung möglich ist.

Beim Kauf in örtlichen Läden ist bei einer vollständigen Rechnung, ebenfalls kein Ausfuhrschein nötig. Der deutsche Zoll verlangt keine bestimmte Form, ob es eine vollständige Rechnung gibt, einen grünen Ausfuhrschein oder ein anderes Dokument mit allen Angaben, ist unerheblich.

Liegt nur ein Kassenzettel ohne Adressangaben vor, dann ist ein weiteres Dokument nötig, auf dem alle verlangten Angaben stehen, in solchen Fällen ist weiter ein grüner Ausfuhrzettel oder ähnliches nötig.

Gewerbliche Ausfuhr

Es passen erstaunlich große Pakete in ein schickes Auto, ganz unabhängig von Ausfuhrstempeln - Lieferadresse miradlo VersanddepotAuch an der gewerblichen Ausfuhr hat sich zu früher nichts geändert. Gewerbliche Ausfuhren konnten noch nie mittels Ausfuhrstempel des Zolls von der Mehrwertsteuer befreit werden. Das gilt genau so auch weiterhin. In wie weit Steuerersparnisse anderer Art für Gewerbetreibende möglich sind, müssen diese mit den zuständigen Finanzämtern klären.

PS: Erstaunlich was so alles in solch ein schickes Auto passt…

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