Freitag, den 19.04.2024

Details zur Firma rain-sport.de

Mehrwertsteuerrückerstattung

Firma bietet Mehrwertsteuerrückerstattung an.

URL zum Webauftritt der Firma

http://rain-sport.de/

Infos zur Firma

bei einer Lieferadresse innerhalb der EU und anschließendem Export in ein "Nicht-EU-Land" ist die steuerrechtlich mögliche Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) kein Rechtsanspruch sondern eine freiwillige Dienstleistung für unsere Kunden. Generell erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen beim Export unserer Waren. Als europaweit tätiges Versandunternehmen unterliegen wir dabei der ständigen Kontrolle der Finanzbehörden mit entsprechenden Prüfungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Mehrwertsteuer nur erstatten können, wenn uns ein ausgefülltes, abgestempeltes und unterschriebenes Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" vorliegt. Eine lediglich mit dem Stempel eines Zollamts versehene Rechnung oder Lieferschein von uns genügt den Anforderungen des Finanzamts zur Anerkennung z. B. nicht. Bei einer Betriebsprüfung hätten wir in einem solchen Fall den Mehrwertsteuerbetrag erneut an den deutschen Fiskus abzuführen. Das Formular haben wir beigefügt bzw. Sie / Ihre Kunden können es sich im Internet herunterladen (z. B. unter http://www.heilbronn.ihk.de/ximages/1391721_ausfuhrund.pdf). Dieses ausgefüllte und abgestempelte Formular mit der Originalrechnung muss uns per Brief im Original (kein Fax) spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Ware zurück geschickt werden. Danach können wir keine Erstattung der Mehrwertsteuer vornehmen. Die Punkte 11 und 12 auf dem Formular füllen wir nach Erhalt aus.
Wenn alle Angaben und die steuerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen erstatten wir die Mehrwertsteuer.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Ebay Bestellungen nur die 19% Mehrwertsteuer auf die an Ebay gezahlte Gebühr (d. h. von 12%) und bei Amazon Bestellungen die 19% Mehrwertsteuer auf die an Amazon gezahlte Gebühr (d. h. von 24%) vom Auszahlungsbetrag abziehen müssen. Diese Verkaufsgebühren werden von beiden Verkaufsplattformen stets auf die Bruttopreise des Artikels sowie der Versandkosten inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Somit müssten wir die Mehrwertsteuer auf die Gebühren zweimal bezahlen. An Sie (zurück) und zusätzlich an Ebay oder Amazon. Z. B. Sie kaufen einen Artikel für 119EUR. Ebay verlangt dafür 14,28EUR Verkaufsgebühr, Amazon 28,56EUR. Die in dem Verkaufspreis enthaltene Umsatzsteuer beträgt 19EUR, die wir Ihnen zurück erstatten. Bei einem Ebay Kauf würden wir von den 19EUR 2,28EUR abziehen, bei einem Kauf über Amazon 4,56EUR.

Firmenstatus

Mit dieser Firma wurden bereits Lieferungen erfolgreich durchgeführt.

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