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Mehrwertsteuer erstatten als Service für Kunden die Waren aus der EU ausführen

Händler in Deutschland können Kunden aus der Schweiz die Mehrwertsteuer zurück erstatten, wenn diese belegen, dass sie die Lieferung, die an eine deutsche Lieferadresse gesendet wurde, an eine Rechnungsadresse in der Schweiz ausgeführt wurde.

Lieferadresse für Schweizer?

Verschiedenste Sendungen von Onlinehändlern bei unserer Lieferadresse für schweizer Kunden miradlo versanddepotKunden aus der Schweiz kaufen häufig im deutschen Onlinehandel. Manch ein Händler verschickt nicht in die Schweiz. Andere geben ihre hohen Kosten für Lieferungen in die Schweiz an die Kunden weiter.

Für Schweizer lohnt sich daher häufig, sich Sendungen an eine Lieferadresse senden zu lassen. In Grenznähe zur Schweiz, gibt es Unternehmen, die gegen eine Gebühr, den Service bieten, dass Sendungen für schweizer Kunden angenommen werden. Damit das alles reibungslos verläuft, wird als Lieferadresse, der Name des deutschen Versanddepots und nicht nur der Kundenname angegeben.

Die Rechnungsadresse ist normalerweise die schweizer Adresse des Kunden.

Als Onlinehändler die Umsatzsteuer erstatten

Kein Händler in Deutschland ist verpflichtet, die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten, nur weil die Waren ausgeführt werden. Bei Kunden aus der Schweiz, ist das jedoch möglich. Die gesetzliche Grundlage bei Warenausfuhr aus der EU erlaubt es diese Erstattung als Service anzubieten.

Ausfuhrstempel und Umsatzsteuerbefreiung für Onlinehändler, bei schweizer Kunden miradlo versanddepot - die lieferadresseMit der Umsatzsteuerbefreiung kann ein Händler einen hohen Preisvorteil anbieten, der ihn selbst nur sehr wenig kostet.

Statt die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, kann bei Ausfuhr aus der EU eine umsatzsteuerfreie Rechnung gebucht werden und die ursprünglich vom Kunden bezahlte Umsatzsteuer, diesem erstattet werden.

Wie geht die Erstattung für mich als Händler?

  • Zunächst wird eine Rechnung mit Umsatzsteuer an den Kunden außerhalb der EU gestellt.
    • Rechnungsadresse ist die Adresse in der Schweiz. Auch die deutsche Lieferadresse kann dabei auf der Rechnung stehen.
  • Die Ware wird an eine deutsche Lieferadresse versendet, das unterscheidet sich nicht von einer Sendung an deutsche Kunden.
  • Schweizer Kunden holen die Sendung bei der deutschen Lieferadresse ab.
    • Manche Kunden aus der Schweiz wollen keine Mehrwertsteuererstattung, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist.
    • Kunden aus der Schweiz, die gern die Mehrwertsteuer erstattet bekämen, müssen die Ware innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung aus Deutschland ausführen. Die Ausfuhr muss vom deutschen Zoll bestätigt werden.
      • Kunde holt die Sendung bei der Lieferadresse
      • Kunde muss die Rechnung bei sich führen (entweder vorher ausgedruckt oder der Sendung beiliegend)
      • Kunde geht mit Ware und Rechnung zum deutschen Zoll und lässt sich mit einem Stempel die Ausfuhr bestätigen.
      • Kunde sendet die Rechnung mit Ausfuhrstempel an den Händler.
  • Bekommt man als Händler von Kunden aus der Schweiz, die Rechnung mit Ausfuhrstempel wieder zurück, dann ist diese bares Geld wert.
  • Wurde die Ware so ausgeführt, kann der Händler diese abheften und eine neue Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Dem Finanzamt gegenüber erklärt der Händler, dass er für diese Rechnung keine Umsatzsteuer schuldet.
  • Statt nun dem Finanzamt die 7% oder 19% als Umsatzsteuer zu bezahlen, kann der Händler diesen Betrag dem Kunden aus der Schweiz erstatten.

Erstattung aus Sicht des Finanzministeriums

Euro, Schweizer Franken, Währung, Wechselkurs, € - CHFDas Finanzministerium hat ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung hierzu herausgegeben. Im Merkblatt steht unter anderem:
Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für den Unternehmer. Wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt, kann er Drittlandskäufern einen Preisnachlass in Höhe der Umsatzsteuer anbieten. Es empfiehlt sich daher für den Unternehmer, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, denn dann kann er dem Käufer ohne erhebliche eigene Aufwendungen einen ins Gewicht fallenden Preisvorteil verschaffen. Die Höhe des Preisnachlasses ist daher Bestandteil des zwischen Unternehmer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages.

Erstattung aus Sicht des deutschen Zolls

Der Zoll ist  nicht für die Umsatzsteuerbefreiung des Händlers zuständig, die Umsatzsteuer wird nicht dem Zoll geschuldet.

Der Zoll ist jedoch verantwortlich für die Bescheinigung der Ausfuhr.  Dazu erklärt der Zoll unter tax-free-Einkauf, wie und in welchen Fällen, die Ausfuhr bescheinigt wird.

Lohnt sich das für mich als Händler?

Insbesondere bei Waren mit 19% Mwst kann ein Preisunterschied in dieser Höhe den Kauf beeinflussen.

  • Wenn die Mitbewerber überwiegend erstatten, sind die eigenen Waren für Kunden außerhalb der EU sehr teuer.
  • Erstatten die Mitbewerber nicht, so kann man als Händler , der erste sein, der sehr viel Preisnachlass bieten kann.

Beispiele von Händlern, die die Mehrwertsteuererstattung anbieten und der Anleitung des Vorgehens:

Mehrwertsteuerrückerstattung aus Kundensicht

Wie schon berichtet, wir sammeln die Antworten von Firmen auf unsere Anfrage nach der Mehrwertsteuerrückerstattung auf unserer Webseite unter:
https://www.miradlo.de/firma

Im Artikel Wie funktioniert die Mwst-Rückerstattung in einem Onlineshop erklären wir es aus Kundensicht.

20 Antworten auf „Mehrwertsteuer erstatten als Service für Kunden die Waren aus der EU ausführen“

was ist mit der MwSt auf Versandkosten nach ein Depot in Deutschland. Diese werden nicht separat ausgewiesen, bzw wird als Gesamtsumme in der Rechnung ausgewiesen. Ist diese auch zu erstatten bei einen Ausfuhr?

Es gibt Mehrwertsteuerrückerstattung nur auf Waren, nicht auf Dienstleistungen. Daher können keine Versandkosten oder Paketkosten erstattet werden.

Hallo,
folgendes Szenario:
Ein Kunde kauft bei mir Ware im Onlineshop, die
Rechnungs- und lieferadresse ist in Deutschland. 4Wochen später bekomme ich eine Kopie der Rechnung mit einem Zollstempel. Jetzt stellt sich heraus, das der Kunde in der Schweiz wohnt und die Mehrwertsteuer erstattet haben möchte. Ist das rechtens?
Vielen Dank für die Auskunft.
Olaf Loser

Hallo,
klar ist es rechtens, denn es ist einfach eine Frage eines Kunden.
Händler können und dürfen Rechnungen ohne Mwst ausstellen, wenn sie den Nachweis haben, dass die Ware aus der EU ausgeführt wurde. Ein Händler bezahlt dann auch nicht die Umsatzsteuer ans Finanzamt, das kann er an Kunden weitergeben.
Ob ein Händler es macht, bleibt ihm überlassen, es gibt keine Verpflichtung zur Erstattung, siehe den Beitragstext, u.a. „Kein Händler in Deutschland ist verpflichtet, die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten, nur weil die Waren ausgeführt werden.

@ Olaf
Also ich wäre da vorsichtig. Wenn die Rechnungsadresse des Kunden in DE ist würde ich nicht erstatten.
Der Zoll überprüft Rechnungsadresse mit Paß/Personalausweis.

@Mad Eben der Zoll prüft.
Kunde fragt beim Händler zwar an, aber:
der Kunde muss zuerst mit der Rechnung zum Zoll und diese abstempeln lassen, um die Ausfuhr aus der EU zu bescheinigen.
Insofern, wenn der Händler die vom Zoll bestätigte Ausfuhr der Waren hat, dann ist das offiziell.
Wenn der Zoll Zweifel hat, dann wird er die Ausfuhr nicht bescheinigen. Und die Erstattung gibt es ja nur mit Ausfuhrbescheinigung.

Ist es möglich das der Händler eine Gebühr von 5 euro erhebt für die MwSt Erstattung. Bei nur gerade mal 20 euro MwSt
Wenn ja warum so hoch ?

Es liegt im Ermessen des Händlers auch Gebühren zu erheben.
Manche Händler erstatten nur bei einer gewissen Höhe des Einkaufs, manche erstatten gar nicht, andere erheben Gebühren.
Einfach vorm Kauf mit dem Händler klären, wie dieser es handhabt, dann kann es sein, dass manch ein Händler auf Grund der Mehrwertsteuererstattung günstiger ist, als es zunächst scheint.

Ich bin in Deutschland gemeldet, lebe aber seit 35 Jahren nicht mehr in Deutschland und bin auch nicht steuerpflichtig. Seit 10 Jahren lebe ich auf einer Segelyacht und reise um die Welt. Mein Schiff ist in Gibraltar gemeldet, also EU Ausland. Sehr viele Firmen senden mir die Ersatzteile MwSt. frei, andere bestehen auf der MwSt.
Manche Teile muss ich mit Fracht an den Schiff- Aufendhaltssort senden. Alle Rechnungen sind teils mit der Firmenadresse in Gibraltar und teils auf meinen Namen ausgestellt und in einer Proforma Rechnung zusammengeführt. Kleinere Teile nehme ich im Flieger mit, lasse die Rechnungen vom Zoll stempeln mit dem Ausgangsvermerk. Muss mir in meinem Fall die MwSt erstattet werden oder bereichert sich hier der Fiscus weil in Deutschland gemeldet bin aber nicht wohne. Entscheidend ist doch, dass die Ware ausgeführt wird.

Umsatzsteuer führt ja nicht der Endverbraucher ab, sondern der Händler, der an den Endverbraucher verkauft.
Der Fiskus lässt bei Lieferungen die ausgeführt werden zu, dass keine Umsatzsteuer abgeführt wird.
Damit ist es Aufgabe des Händlers damit umzugehen.
Händler könnten mit entsprechendem Ausfuhrbeleg, umsatzsteuerfrei buchen und wären nicht verpflichtet es an den Endverbraucher weiterzugeben.

Entscheidend fürs Finanzamt ist die Ausfuhr aus der EU, aber was die einzelnen Händler anbieten, bleibt deren Entscheidung.

Ich habe aktuell einen Kunden, der die MwSt erstattet haben will, wobei die Rechnung allerdings nicht vom deutschen Zoll, sondern vom österreichischen Zoll abgestempelt wurde.

Weiß zufällig jemand, ob das möglich ist, bzw. oder fällt das dann irgendwie ins österreichische Steuersystem?

Der Kunde muss die Rechnung dort stempeln lassen, wo er die EU verlässt.
An sich geht es bei dem Stempel um die Ausfuhr aus der EU, es müsste an sich egal sein, von dem Zoll welches Landes der EU der Stempel kommt.
Aber sicher beantworten kann das nur das eigene Finanzamt, die wissen, was sie anerkennen und was nicht.

[…] Händler können ihren Umsatz steigern, wenn Kunden außerhalb der EU günstiger einkaufen können. Daher bieten viele Händler die Mehrwertsteuerrückerstattung an und geben diese Ersparnis direkt an den Kunden weiter. In der Grenzregion zur Schweiz erstatten fast alle Händler, es ist alltäglich. Ganz anders sieht das in im Großteil Deutschlands aus. Insbesondere kleine Händler wissen oft gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt. Wir fragen als Service für unsere Kunden Händler an, ob sie erstatten oder nicht. Wir haben einen Firmenbereich mit den Informationen zur Mwst-Erstattung vieler Händler in dem wir deren Antworten veröffentlichen. Hierzu verweisen wir jeweils auf unseren erklärenden Artikel Mehrwertsteuer erstatten als Service für Kunden die Waren aus der EU ausführen […]

Die Mehrwertsteuerrückerstattung bezieht sich auf Waren, die aus Deutschland ausgeführt werden. Es gibt kein Vorgehen, was dazu passt.

Guten Tag Ute Hauth
Ich habe am 03.04.2023 für 5200.00 € Parkett von einem Händler am Rhein gekauft und abgeholt. Mit ihm hatte ich die Abmachung, dass er mir die D-MwSt. zurückerstattet. Mit der Rechnung habe ich eine Ausfuhrbescheinigung erhalten. Auf dieser ist zu lesen:
Vergütungszusage:
Bei Rückgabe dieses Scheins innerhalb von sechs Monaten ab dem
Kaufdatum gewähren wir Ihnen eine Vergütung in Höhe der im
Kaufpreis enthaltenen Umsatzsteuer, Voraussetzung ist, dass eine
Grenzkontrollstelle die Bestätigung erteilt hat.
Gelesen, am Zoll stempeln lassen und 10 Tage später an den Lieferanten per Post zurückgesandt
(leider nicht eingeschriebene Post)
Viel Zeit vergeht und am 04.03.2024 stelle ich fest, dass dieser Lieferant keine Rückzahlung geleistet hat. Auf mein E-Mail mit sämtlichen Dokument-Kopien kommt keine Antwort.
Ich vermute, dass der Lieferant meine abgestempelte Ausfuhrbescheinigung steuerbefreit verbucht hat und sich die 800€ als Taschengeld bar ausbezahlt hat.
Habe ich irgendeine rechtliche Chance, oder sind die 800 Euro endgültig am A.

Liebe Grüsse
Der frustrierte Parkettleger

Hallo,
es gibt keinen Rechtsanspruch eines Kunden die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Das ist ein freiwilliges Angebot der Händler.
Wenn ein Händler es anbietet würde ich erwarten, dass es auch so abläuft.

Ob es auf Grund einer solchen Zusage einen Anspruch gibt, das müssten Juristen beantworten. Es gibt Onlineportale bei denen günstig solche Fragen gestellt werden können. Bei der Höhe der möglichen Erstattung könnte sich das lohnen.

Viele Grüße in die Schweiz und viel Erfolg

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