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Postlizenz nötig, um Briefe bis 1000g annehmen zu dürfen

Die Pakete auf dem Foto darf man als Lieferadresse annehmen, es muss der Bundesnetzagentur nur mitgeteilt werden, dass man es macht.  Links auf dem Wagen liegt jedoch noch ein kleinerer Umschlag, dieser zählt als Brief und wiegt sicherlich weniger als ein Kilogramm.

Die meisten unserer Sendungen sind schon Pakete, aber selten sind auch Briefsendungen nicht. Sei es ein Ersatzteil für ein Smartphone, kleinere Dichtungen, Brillenputztücher oder ähnliches so sind all das kleinere Briefe, die weniger als ein Kilogramm wiegen.

Wer auch solche Sendungen annehmen und ausgeben möchte, muss laut Postgesetz eine Postlizenz haben, Zitat der Bundesnetzagentur:

Eine Lizenz benötigt grundsätzlich, wer Briefsendungen – das sind adressierte schriftliche Mitteilungen – bis 1.000 Gramm gewerbsmäßig für andere befördert, d.h. einsammelt, weiterleitet oder ausliefert.

Wer Briefsendungen bis 1.000 Gramm befördert, ohne die dafür erforderliche Lizenz zu besitzen, handelt ordnungswidrig. Diese Handlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,- Euro geahndet werden.“

Postlizenz für Briefe bis 1000g, Pakete nur anzumelden - miradlo Versanddepot, Lieferadresse Konstanz und RandeggWarum genau Briefe anders bewertet werden als Pakete, weiß wohl niemand, wahrscheinlich liegt es am früheren Postmonopol. Denn die Briefe, die wir annehmen sind zumeist Warensendungen, wie die Pakete auch.

Auf Rückfrage, ob es nicht bei beidem um dasselbe ginge, antwortete die Bundesnetzagentur:
Der Gesetzgeber legt fest, dass, sollten diese Briefe bis 1.000 Gramm schwer sein, eine Adresse aufweisen und eine gedankliche schriftliche Mitteilung enthalten (was durchaus bei Rechnungen und Werbung möglich erscheint), diese der Lizenzpflicht unterliegen.

Mein Lieblingsbeispiel ist der Versand einer Tüte Milch. Nimmt man eine 1-Liter-Packung und legt noch Liebesbriefe dazu, so ist das immer noch nicht lizenzpflichtig, ab 1 kg ist es völlig egal, wie persönlich auch die Mitteilungen in einem Paket sind.
Verschickt man jedoch nur einen halben Liter Milch als Brief, dann wäre es – selbst, wenn nur eine Rechnung dabei wäre –  eine lizenzpflichtige Sendung. Will man als Lieferadresse diesen Brief für Kunden annehmen, dann braucht man eine Postlizenz. (Außer man hätte eine halbe Million Euro übrig, um im Zweifel die Strafe zu bezahlen.)
Der Vorteil der Postlizenz für Kunden ist, dass die Bundesnetzagentur hiermit die Aufsichtsbehörde ist. Die Lizenznehmer müssen vor Ausstellung der gebührenpflichtigen Lizenz, nachgewiesen haben, dass sie fachkundig sind, wissen wie sie mit Sendungen umzugehen haben, den Datenschutz einhalten und ähnliches. Wer genauer wissen will, was vor der Erteilung der Lizenz gefordert wird, kann sich das im Hinweis zu Lizenzanträgen ansehen.
Wir haben jedenfalls die Postlizenz L 4272 ausgestellt von der Bundesnetzagentur.

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